|
Anforderungsprofil Pflegeheimfinanzierung
Bei der Finanzierung von Senioren- und Pflegeeinrichtungen gibt es ein paar Parameter, die erfüllt sein sollten, um Ihnen entsprechende Finanzierungsangebote über unsere Bankpartner machen zu können.
Betreiber
Wir wenden uns vor allem an kleine und mittlere Betreiber bzw. Eigentümer, die bereits 1-3 Einrichtungen im Bestand haben. Dabei kann es sich sowohl um private als auch (frei) gemeinnützige Betreiber bzw. Eigentümer handeln.
Finanzierbar sind aber auch erste Einrichtungen für Existenzgründer, wenn sowohl die fachliche Qualifikation als auch die Eigenkapitalanforderungen erfüllt werden.
Vorhaben
Unsere Bankpartner finanzieren den Kauf und die Umschuldung neuer und bestehender Einrichtungen. Die Finanzierung von Neubauvorhaben ist ebenfalls möglich, gestaltet sich aber oft aufgrund von Standortaspekten (“Verdrängungswettbewerb”) und Kosten etwas schwieriger.
Wichtig: wir vermitteln nur langfristige Finanzierungen. Zwischenfinanzierungen für Projektentwickler vermitteln wir nicht.
Standort
Bei Neubauten sollte eine echte und nachweisliche Bedarfssituation herrschen (kein Verdrängungswettbewerb). Eine gute Standortanalyse ist daher unabdingbar. Finanzierbar sind Standorte in den neuen und alten Bundesländern.
Objekt
Finanziert werden Einrichtungen mit mindestens 25 (besser 40) und maximal ca. 180 Pflegeplätzen. Der Anteil der Einzelzimmer sollte im Idealfall bei ca. 80% liegen. Anzahl und Anteil der Einzelzimmer werden von Banken allerdings recht unterschiedlich bewertet.
Gestehungskosten
Die Gestehungskosten der Einrichtung sollten in Ballungsgebieten bei maximal ca. 60 - 75 T€uro liegen (inkl. Bauzeitzinsen, Inventar usw.).
Hinweis: Betreutes Wohnen oder Teileigentum an Pflegeeinrichtungen wird von unseren Bankpartner nicht finanziert!
Eigenkapitalanteil
Der Eigenkapitalanteil sollte 10% bei sog. Betreibermodellen (Betreiber = Investor) bzw. 20% bei sog. Investorenmodellen (Investor verpachtet an Betreiber) nicht unterschreiten. Dieses Eigenkapital sollte in Form von verfügbaren Barmitteln vorhanden sein. Eigenleistungen in Form von “Planungskosten” werden von den Kreditinstituten meistens nicht oder nur mit deutlichen Abschlägen anerkannt.
Grundsätzlich gilt, dass die sog. “weichen Kosten”, z.B. die Pre-Opening-Kosten oder Kosten für eine Zwischenfinanzierung bei Neubau, aus Eigenkapital getragen werden sollten (in den o.g. 10% bzw. 20% enthalten!).
Bonität des Darlehensnehmers
Die Bonität des Darlehensnehmers und Betreibers muss einwandfrei sein. Es dürfen also keine negativen Einträge in Schufa- und Wirtschaftsauskünften (Creditreform) bestehen. Eine Sanierung notleidender Kredite ist nicht möglich!
|